...Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil ("die Mitgliedschaft") mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter durch ein Verfügungsgeschäft im Wege der Abtretung (§§ 413, 398 BGB) an einen Dritten übertragen, der damit in die Gesellschafterstellung des Veräußerers einrückt (BGHZ 44, 229, 231; 71, 296, 299; 81, 82, 84; BGH, Urt. v. 22....