...Die Parteien vereinbarten hilfsweise für den Fall, dass die Finanzverwaltung das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung nicht anerkenne, einen Verzicht auf die Steuerfreiheit im Umfang der steuerpflichtig vermieteten Flächen und damit zu 51,09 %. 3 Mit Vertrag vom gleichen Tag schlossen der Erwerber und die Klägerin einen Mietvertrag über das Gesamtobjekt ab....