...Wenn es dem Beschuldigten tatsächlich an der Fähigkeit, das Unrecht der versuchten Brandstiftung einzusehen, gefehlt hätte, wäre eine solche Erkenntnis jedenfalls nicht ohne weitere Begründung erklärlich. 5 Im Übrigen hat das Landgericht Beweggründe wie insbesondere Wut über das Erhöhen der Miete festgestellt, die nicht auf wahnhaftes Erleben und ein dadurch motiviertes Handeln schließen lassen....