...Insoweit ist zu berücksichtigen, dass sich der Beklagte darauf berufen hat, die Vermietung sei in besonderem Maße erschwert gewesen, weil er die Wohnung erst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Eigentümer habe in Besitz nehmen können. 5 c) Im Blick auf die Mietkaution hat das Berufungsgericht das Vorbringen der Klägerin zu den von den Mietern verschuldeten Beschädigungen der Wohnungen...