...Mai 2007, mit der der Einspruch der Klägerin gegen den vorgenannten Bescheid als unbegründet zurückgewiesen wurde, standen im September 2005 dem Grundbedarf und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf des X von 1.936,78 € kindeseigene Mittel von 2.278,03 €, im Oktober 2005 dem gesamten Lebensbedarf des X von 2.000,19 € kindeseigene Mittel von 6.526,62 € gegenüber. 4 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage...