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Urteile für Mehrbedarf

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2010-05-27
BVerwG 2. Senat
...November 1998 (BVerfGE 99, 300) für die Berechnung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation kinderreicher Beamter habe der Kläger Ansprüche auf erhöhte Besoldung zur Deckung des Mehrbedarfs seines dritten Kindes für die Jahre 2005 und 2006 in der vom Verwaltungsgericht festgestellten Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/09
2010-05-27
BVerwG 2. Senat
...November 1998 (BVerfGE 99, 300) für die Berechnung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation kinderreicher Beamter habe der Kläger Ansprüche auf erhöhte Besoldung zur Deckung des Mehrbedarfs seines dritten Kindes für die Jahre 2002 bis 2004 in der vom Verwaltungsgericht festgestellten Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 31/09
2019-01-31
BVerwG 4. Senat
...WoBauG und einem beruflich bedingten Mehrbedarf an Nutzfläche bei der Beurteilung der Angemessenheit der begünstigten Erweiterung eines Wohngebäudes nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BauGB zukommt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 26/18
...Das LSG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, besondere Aufwendungen für Kleidung, Schuhe, Nacht- und Bettwäsche, die über dem lägen, was der Klägerin durch den im Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 3 und den im pauschalen Mehrbedarf nach § 30 Abs 1 SGB XII enthaltenen Anteilen für solche Anschaffungen monatlich zur Verfügung stehe, seien nicht konkretisiert worden; den insoweit gestellten...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 14/14 R
...in dieser Höhe sowie weitere 150 Euro auf Rückstände von ebenfalls titulierten Unterhaltsforderungen ihm gegenüber aus der Vergangenheit. 3 Der Beklagte bewilligte den Klägern für Januar 2007 insgesamt 690,67 Euro Alg II (für die Klägerin 339,75 Euro, für den Kläger 350,92 Euro) und berücksichtigte dabei die Regelleistungen, jeweils ein Viertel der Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 53/12 R
...BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.2.e). 19 c) Ist keine erhebliche Mitursächlichkeit für die Arbeitslosigkeit anzunehmen, besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn die Einkünfte, die das Kind aus einer --trotz der Behinderung möglichen-- Erwerbstätigkeit erzielen könnte, nicht ausreichen würden, seinen gesamten Lebensbedarf (existenziellen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 46/08
...Soweit der Beklagte dazu verpflichtet worden sei, die Kosten des Pflegeverhältnisses, die auf den notwendigen Unterhalt des Kindes entfallen seien, zu erstatten, habe das Oberverwaltungsgericht nicht ausreichend berücksichtigt, dass mit dem gewährten "Mehrbedarf" auch Kosten gedeckt würden, die aufgrund der Behinderung des Kindes hinsichtlich seiner materiellen Bedarfe entstünden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 30/12
...November 1998 (BVerfGE 99, 300) für die Berechnung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation kinderreicher Beamter habe der Kläger Ansprüche auf erhöhte Besoldung zur Deckung des Mehrbedarfs seines dritten Kindes für die Jahre 2002 bis 2004 in der vom Verwaltungsgericht festgestellten Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 33/09
2010-05-27
BVerwG 2. Senat
...November 1998 (BVerfGE 99, 300) für die Berechnung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation kinderreicher Beamter habe der Kläger Ansprüche auf erhöhte Besoldung zur Deckung des Mehrbedarfs seines dritten Kindes für die Jahre 2000 bis 2003 in der vom Verwaltungsgericht festgestellten Höhe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 11/10
...Es ergebe sich ein grundsicherungsrechtlicher Gesamtbedarf in Höhe von 945,61 Euro (Regelsatz der Mutter nach dem SGB XII zuzüglich eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs 1 SGB XII in Höhe von insgesamt 406 Euro, Regelbedarf der Klägerin in Höhe von 347 Euro, Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 192,65 Euro ausgehend von den für das Jahr 2004 angegebenen Kosten), der das Einkommen der Mutter...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 32/08 R
...Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen Kosten der Lebensführung und dem ausbildungsbedingten Mehrbedarf in der Weise, wie dies im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zwischen den Kosten der Lebensführung und den durch den Beruf veranlassten Kosten (Werbungskosten) geschieht....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 64/11
...Die Klägerin begehrt die Zahlung höherer Leistungen, wobei sich der von ihr beantragte Zahlbetrag von 796 Euro monatlich auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus dem Regelbedarf nach § 19 Abs 1 Satz 1 und 3, § 20 SGB II nF und den Mehrbedarfen nach § 19 Abs 1 Satz 1 und 3, § 21 SGB II nF bezieht. 10 2....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 153/11 R
...Der im Rahmen der Höchsteinkommensgrenze nach § 6a Abs 1 Nr 3 BKGG zu berücksichtigende Bedarf der Klägerin beträgt 650,63 Euro und setzt sich zusammen aus einem Betrag von 395,61 Euro (Regelleistung abzüglich Kosten der Warmwasserbereitung zuzüglich Mehrbedarf für Alleinerziehung) und 255,02 Euro anteilige KdUH. 20 § 6a Abs 1 Nr 3 BKGG verweist zur Berechnung des Bedarfs im Rahmen der Ermittlung der...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 KG 1/15 R
...Wurden Unterhaltsleistungen über einen längeren Zeitraum weder erbracht noch geltend gemacht, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies auch in der Zukunft der Fall sein wird. 27 Die Bedarfsberechnung bestimmt sich grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 Satz 3 SGB II; danach umfassen die Leistungen des Arbeitslosengelds II den Regelbedarf, die Mehrbedarfe sowie den Bedarf für Unterkunft und Heizung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 5/12
...Behinderung außerstande gewesen ist, sich selbst zu unterhalten, nachzuholen haben. 19 a) Das Tatbestandsmerkmal "außerstande ist, sich selbst zu unterhalten" ist gegeben, wenn das Kind über keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts --bestehend aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 24/09
...Dadurch soll die Vorrangigkeit der Einkommen- und Körperschaftsteuer für die Finanzierung des öffentlichen Haushalts auch dann sichergestellt werden, wenn sich ein ausschließlicher Mehrbedarf des Bundes ergibt, für dessen Deckung die Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer keine befriedigende Lösung darstellt und eine zusätzliche Anhebung der Verbrauchsteuern unerlässlich ist (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 52/10
...Senat B 4 AS 55/13 R (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit - behinderter Mensch - Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - Abtrennbarkeit von Streitgegenständen nach dem 1.1.2011 - kein Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 - volljähriges Kind kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bei fehlender Haushaltszugehörigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 55/13 R
...Hinsichtlich der Präparate, die in der Anlage 3 der Empfehlung zu Richtgrößen und in der in Bayern von der beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zusätzlich abgestimmten Liste zu berücksichtigender Praxisbesonderheiten aufgeführt seien, sei der wirtschaftlich verordnete Mehrbedarf ermittelt worden....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 9/10 R
2018-11-28
BSG 14. Senat
...Ebenso nicht Verfahrensgegenstand sind bereits angefallene Reisekosten; dass der Kläger Reisen nach China bereits durchgeführt hätte, hat das LSG nicht festgestellt, und es ist keine Entscheidung streitbefangen, in deren Rahmen im Verhältnis zum Beklagten über einen allein in Betracht zu ziehenden Mehrbedarf nach § 21 Abs 6 SGB II (zur prozessualen Lage diesbezüglich vgl zuletzt nur BSG vom 7.12.2017...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 47/17 R
...Antrag (nach Ablauf des früheren Bewilligungszeitraums) wurden ihr für die Zeit vom 1.8.2006 bis 31.7.2007 Grundsicherungsleistungen bewilligt, und zwar in Höhe von monatlich 254,37 Euro; die Leistung setzt sich zusammen aus Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von 80 vH des Regelsatzes für Alleinstehende, gekürzt um 10 vH wegen der Möglichkeit, in der WfbM ein Mittagessen einzunehmen, und einem Mehrbedarf...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 1/10 R