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Urteile für Mehrbedarf

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Gründen unter 3.a ohnehin noch einmal Feststellungen zu treffen sind, wird eine Verzögerung des Rechtsstreits nach § 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO voraussichtlich nicht zu besorgen sein. 34 (2) Zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen gehören auch etwaige Verpflegungsmehraufwendungen, die nach Maßgabe der Ausführungen unter a) anzusetzen sind. 35 (3) Die Berücksichtigung der durch sportlich bedingten Mehrbedarf...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 40/11
...Bei der Festsetzung dieser Beträge habe sie unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht für die Ehefrau des Klägers einen nach § 850c ZPO grundsätzlich pfändbaren Betrag in Höhe von 712,05 Euro zugrunde gelegt sowie entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 850f Abs 1 Buchst b ZPO einen verletzungsbedingten Mehrbedarf berücksichtigt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 13/14 R
...Wegen des besonderen Mehrbedarfs des pflegebedürftigen Ehegatten, der seinerseits zu eigenen Familienunterhaltsleistungen nicht in der Lage ist, stellt sich die Frage der gleichmäßigen Verteilung aller verfügbaren Mittel (vgl. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) nicht länger....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 485/14
...Hieraus folgt ein Gesamtbedarf der Klägerin in Höhe von 708,02 Euro (359 Euro zuzüglich Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 129 Euro zuzüglich 220,02 Euro). Hiervon ist der bereits erbrachte Betrag in Höhe von 618,01 Euro abzusetzen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/16 R
...Es sei davon auszugehen gewesen, dass der personelle Mehrbedarf an der Universität P in ihrem Tätigkeitsbereich über die in ihrem Arbeitsvertrag angegebene Befristungsdauer von vier Jahren hinaus fortbestehen würde. Dies habe sich durch die Fortführung der Stelle über den 30....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 16/17
...Danach umfassen die Grundsicherungsleistungen neben den Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfen den Regelbedarf; ergänzend ist § 27a Abs 3 und Abs 4 Satz 1 und 2 SGB XII (in der Normfassung dieses Gesetzes) anzuwenden. Zur Deckung des Regelbedarfs sind monatliche Regelsätze zu gewähren, die sich nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28 SGB XII ergeben (§ 27a Abs 3 Satz 1 SGB XII)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 5/14 R
...Der angemessene Unterhaltsbedarf der Ehefrau erhöhe sich daher um Kranken- und Pflegeversicherungsbedarf von 510 € bzw. 535 €. 15 Weiterhin sei ihr ein Mehrbedarf als Altersvorsorgebedarf in Höhe des Rentenversicherungsaufwands zuzubilligen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 80/13
...Dem Leistungsanspruch der Klägerin im streitigen Zeitraum liegen die von der Klägerin zu beanspruchende Regelleistung in Höhe von 347 bzw 351 Euro, ein Mehrbedarf wegen Alleinerziehung in Höhe von 42 Euro sowie die anteiligen tatsächlichen Unterkunftskosten in Höhe von 218,75 Euro für die Miete und von 26,20 Euro für laufende Heizungskosten abzüglich der Kosten für die Warmwasserpauschale zugrunde....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 163/11 R
...Die Grundrente nach § 31 BVG ist in erster Linie darauf gerichtet, den Mehrbedarf des Geschädigten aufzufangen. Sie hat keine Lohnersatzfunktion und dient ihrer Zweckbestimmung nach - anders als die Ausgleichsrente gemäß § 32 BVG und der Berufsschadensausgleich gemäß § 30 Abs. 3 ff. BVG - nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts (Senat, Urteil vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 491/14
...Die Bestimmung des gewährten Unterhaltszuschusses beinhaltet vielmehr eine Regelung zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses. 22 Die grundlegenden Entscheidungen hierzu - einschließlich derjenigen, nur eine Unterhaltsbeihilfe unter Berücksichtigung eines familiären Mehrbedarfs zu gewähren - hat der saarländische Gesetzgeber in § 22 Abs. 1 JAG selbst getroffen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 45/13
...162,17 Euro zusammensetzt. 15 Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl § 19 Abs 1 Satz 1, 3 SGB II), weil der Kläger nur Anspruch auf einen Regelbedarf als Partner nach § 20 Abs 4 SGB II (dazu 5.) und nur auf einen Kopfteil in Höhe eines Drittels der Aufwendungen für die von ihm, seiner Ehefrau und dem Sohn bewohnte Wohnung nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II (dazu 6.) hat; Anhaltspunkte für einen Mehrbedarf...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 23/17 R
...Dementsprechend ist zur Erfüllung des Gebots erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Gesetzgeber im Sozialhilferecht eine Regelung vorsieht, die dem Grunde nach den durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts verursachten Mehrbedarf erfasst und nichtsorgeberechtigten Elternteilen im Falle ihrer Sozialhilfebedürftigkeit den Umgang mit ihren Kindern finanziell ermöglicht....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 57/15
...Daher kommt es auch nicht darauf an, dass dem Antragsgegner nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Amtsgerichts bislang ein krankheitsbedingter Mehrbedarf nicht entstanden ist. 22 b) Die Rechtsbeschwerde rügt zudem zu Recht, dass das Oberlandesgericht es abgelehnt hat, derzeit über eine Befristung/Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 b BGB zu entscheiden. 23 aa) Nach § 1578 b...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 448/17
...Ungeachtet der Frage, ob die Annahme des Oberverwaltungsgerichts zutrifft, der Energiemehrbedarf für die Kreislaufkühlung könne mittel- bis langfristig in erheblichem Maße aus regenerativen Quellen gedeckt werden, hat der Antragsteller nicht substanziiert infrage gestellt, dass jedenfalls aktuell bis zur Entscheidung über die Revisionen der für die Kreislaufkühlung entstehende Mehrbedarf einen erhöhten...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 1/14
...Leistungsausschlüsse greifen zu Lasten des Klägers nicht ein. 17 Damit hat der Kläger Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II, während die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf (§ 21 SGB II) nach den bindenden Feststellungen des LSG nicht vorgelegen haben....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 37/16 R
...14, m.w.N.). 28 b) Für den Fall, dass bei X im Streitzeitraum eine Behinderung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG vorgelegen haben sollte, wird das FG weiter aufzuklären haben, ob X wegen seiner Behinderung außerstande war, sich selbst zu unterhalten. 29 Für die Prüfung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt wird das FG den gesamten existenziellen Lebensbedarf (Grundbedarf und behinderungsbedingter Mehrbedarf...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 44/14
...Für den Fall einer durch "fehlerhaftes Ausgabeverhalten" (ggf schuldhaft) herbeigeführten Hilfebedürftigkeit seitens des Leistungsberechtigten sieht das SGB II keine nur darlehensweise Gewährung existenzsichernder Leistungen für die Regelbedarfe und Mehrbedarfe vor; die weitergehenden Voraussetzungen der § 23 Abs 1, 4 oder 5 SGB II müssen im Einzelfall erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Zuschuss...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 33/12 R
.... - 31.07.10 2,08/25 Wochenstunden zusätzlich 23,4/25 „Die Befristung erfolgt als Krankheitsvertretung für eine andere Lehrkraft der Heimschule K.“ Schuljahr 2010/11 ab 01.09.2010 12,5/25 Wochenstunden zusätzlich 25/25 bzgl. 4,16 Wochenstunden: „Die Befristung erfolgt hinsichtlich der Deputatsreduzierungen anderer Lehrkräfte an der Heimschule K und wegen des befristeten Mehrbedarfs an Unterrichtsstunden...
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 828/13
...weil die Aufwendungen für Mietkautionen als Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II keinen Eingang in die Bemessung des Regelbedarfs nach § 20 SGB II gefunden haben, aber mit Rückzahlungsansprüchen aus Mietkautionsdarlehen gegen Ansprüche auf die zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen aufgerechnet werden kann (und in aller Regel wird, wenn nicht nur aufstockende Leistungen für Mehrbedarfe...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 31/17 R