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Urteile für Mehrbedarf

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen Kosten der Lebensführung und dem ausbildungsbedingten Mehrbedarf in der Weise, wie dies im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zwischen den Kosten der Lebensführung und den durch den Beruf veranlassten Kosten (Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) geschieht....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 92/10
...Durch Abzug weiterer Positionen hat es ein einzusetzendes Einkommen in Höhe von 262 € ermittelt. 3 Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers hat das Oberlandesgericht den Beschluss teilweise geändert, zusätzlich den pauschalen Mehrbedarf gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII für die vom Antragsteller allein betreuten Kinder in Höhe von 86,16 € berücksichtigt und so ein einzusetzendes Einkommen in Höhe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 658/11
...Dazu gehört auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf der T. 22 aa) Die Unterhaltsverpflichtung wird nicht durch die Gewährung von Eingliederungshilfe an T ausgeschlossen, da es sich um eine subsidiäre Sozialleistung handelt, die den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Verpflichtung befreien soll (Senatsurteil vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 26/12
...Als ausbildungsbedingter Mehrbedarf kommen daher nur Absetzungen für Abnutzung für den Zeitraum Februar bis Juni 2009 in Betracht (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG). Die "private" (nicht Ausbildungszwecken dienende) Mitbenutzung ist unschädlich, da sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 42/11
...Daher sind einzelne Zahlungen, mit denen bestehender Unterhalts-, Sonder- oder Mehrbedarf abgedeckt wird oder die ohne konkreten Bedarf geleistet werden, bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen (HHR/Wendl, § 64 EStG Rz 16; Avvento in Kirchhof, EStG, 17....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 45/17
...Neben der Regelleistung und Mehrbedarf wegen Alleinerziehung für die Klägerin hat er für November 2008 endgültig Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von jeweils 218,50 Euro und für die Folgemonate Kosten für Unterkunft und Heizung für die Klägerin in Höhe von 218,50 Euro und für den Kläger in Höhe von 213,38 Euro bewilligt. 6 Die Klagen zum Sozialgericht (SG) Schleswig sind ohne Erfolg geblieben...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 13/12 R
...Während des hiergegen geführten Klageverfahrens hat der Beklagte aufgrund der Anhebung des Regelbedarfs und des Mehrbedarfs für Warmwasserbereitung der Klägerin für die Monate Januar und Februar 2014 höhere Leistungen bewilligt (Änderungsbescheid am 23.11.2013). 5 Das SG hat den Landkreis D. und die BA zum Verfahren beigeladen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 40/15 R
...Nach Abzug des Kindergeldes und der Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung eines pauschalen ausbildungsbedingten Mehrbedarfs von monatlich 90 € verbleibe ein offener Bedarf von anfänglich 284 €, zwischen Februar 2011 und Juli 2011 250,57 € und seit August 2011 218,82 € monatlich....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 220/12
...Die Erweiterung des Anspruchsübergangs gemäß den § 34a SGB II (heute § 34b SGB II) kommt somit bei Arbeitsentgeltansprüchen zum Tragen. 18 cc) Inhaltlich erfasst der Anspruchsübergang ausschließlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, dh. die pauschalen Regelleistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Regelbedarf zuzüglich möglicher Mehrbedarfe einschließlich der Kosten für Unterkunft...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 61/11
...Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen Kosten der Lebensführung und dem ausbildungsbedingten Mehrbedarf in der Weise, wie dies im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zwischen den Kosten der Lebensführung und den durch den Beruf veranlassten Kosten (Werbungskosten) geschieht....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 30/14
...Hiernach wird für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 99/15 B
...Mithin muss das dem Kläger in den Jahren 2009 bis 2011 ausbezahlte Trennungsübernachtungsgeld von 511,29 € als zur Deckung des beruflich bedingten Mehrbedarfs als ausreichend angesehen werden. 16 Der Kläger hat schließlich keine Umstände dafür vorgetragen, dass in seinem Einzelfall nur eine vom Regelfall abweichende Wohnungsgröße oder -ausstattung angemessen gewesen wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 A 2/12
...Hinzu kämen Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Berechnung des Kindesunterhalts, weil nun beide Eltern barunterhaltspflichtig seien, ein Mehrbedarf wegen des mit dem Wechselmodell verbundenen erhöhten Aufwands hinzugerechnet werden müsse und der Barunterhalt sich wegen der als Naturalleistung erbrachten Betreuung mindere....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 599/13
...und 22 SGB II in der im streitbefangenen Zeitraum jeweils geltenden Fassung, denn in Rechtsstreitigkeiten über in der Vergangenheit liegende Zeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden. 11 Nach § 19 Abs 1 Satz 1 und 3 SGB II (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl I 850) erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte als Alg II Leistungen, die den Regelbedarf, Mehrbedarfe...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 90/12 R
2018-04-25
BSG 4. Senat
...Leistungen und Beiträgen wegen verschwiegenen Vermögens für den Zeitraum von Juni 2006 bis Oktober 2013. 2 Der 1967 geborene, alleinstehende Kläger bezog im streitbefangenen Zeitraum vom beklagten Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Berücksichtigung der Regelleistung bzw des Regelbedarfs und von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie (seit 2011) eines Mehrbedarfs...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 29/17 R
...Außerdem liegt nach Auffassung der Beklagten der Fall eines vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitsleistung vor, der die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG rechtfertige. Bei der Beschäftigung der Weiterbildungsberater im Rahmen des bis Ende des Jahres 2009 zeitlich befristeten Sonderprogramms WeGebAU habe es sich um eine zusätzliche, nicht auf Dauer angelegte Aufgabe gehandelt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 761/11
...Der Elternunterhalt beschränkt sich dabei in der Regel auf das Existenzminimum als Untergrenze des Bedarfs, kann jedoch auch den Mehrbedarf für eine Pflege umfassen (Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1601 Rz 6). 22 Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das unterhaltspflichtige Kind anstelle des Barunterhalts gemäß § 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB Naturalleistungen erbringen kann, etwa durch Aufnahme...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 37/15
...Ändert sich der periodische Bedarf, sind die Sanierungsgelder in dem Umfang anzupassen, wie dies zur Deckung des Mehrbedarfs für den Altbestand, der über den Umlagesatz von 7,86 v.H. hinausgeht, erforderlich ist. 9 (3) Die auf die Beteiligten entfallenden Sanierungsgelder für das jeweilige Kalenderjahr werden jährlich bis 30....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 103/08
...Vielmehr ergibt sich aus den von ihr angegebenen Werten (Alleinstehende 45 bis 50 qm, zwei Personen 60 qm, drei Personen 75 bis 80 qm, vier Personen 85 bis 90 qm, weitere Personen zusätzlich 10 bis 15 qm), die sie schon selbst als Höchst- und nicht als Mindestwerte bezeichnet, letztlich ein jeweiliger Mehrbedarf für jede weitere Person von 10 bis 15 qm....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 158/10
...Dass Kinder im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen seien, stelle einen normalen, vom Gesetzgeber im Rahmen der Bemessung der Regelleistung berücksichtigten Umstand dar, der die Gewährung eines Mehrbedarfs auf Grund wachstumsbedingter Notwendigkeit der Beschaffung neuer Kleidung ausschließe....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 81/08 R