...September 2001 - V ZB 15/01, BGHZ 148, 392, 394). 28 Die Vollstreckungsvoraussetzungen - ein Antrag nach § 867 Abs. 1 ZPO und ein geeigneter Vollstreckungstitel - kann ein für den Gläubiger auftretender Rechtsanwalt ohne Vorlage einer Vollmacht schaffen, solange der Gegner nicht einen Mangel der Vollmacht rügt (§ 88 Abs. 2 ZPO; vgl. für den Antrag: Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 867 Rn. 2)....