...Mangels anderer Anhaltspunkte könne von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ausgegangen werden. Bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr komme es grundsätzlich auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Marken an (vgl. BGH GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol; BGH GRUR 1996, 198, 199 und EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Sabèl / Puma)....