...Das FG hat insoweit über eine Klage entschieden, die bei ihm mangels Erhebung nicht rechtshängig war. Hierin liegt eine Verletzung des § 66 FGO (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1986 I R 113/86, BFH/NV 1988, 32; vom 16. November 1995 VI R 53/95, BFH/NV 1996, 347). 8 a) Als prozessuale Willenserklärung ist die Klageschrift wie sonstige Willenserklärungen auslegungsfähig....