...Die Beklagten begehren mit der Widerklage Ersatz von Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 18.626,85 €, Ersatz eines Mietausfallschadens von 48.600 € und die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden wegen angeblicher Mängel des von der Klägerin hergestellten Werks. 2 Die Klägerin führte im Jahre 2000 Bodenbelagsarbeiten (Wärmedämmung, Trittschalldämmung, Fließestrich) in den drei Wohnungen...