...Weiter beanstandete der Kläger - als neu aufgetretene Mängel - ein beschädigtes Markisentuch, ein nicht bündiges Anliegen der vorderen Radlaufverkleidungen, Mängel am Verdunkelungsrollo am vorderen Seitenfenster, eine Ablösung des Leders im Bereich der Gurtdurchführung am Fahrersitz, vom Kläger selbst behobene Mängel an der Nasszelle, den übrigen Sanitäreinrichtungen sowie an der Kühlschrankklappe,...