...Da der Klageweg einstweilen verschlossen ist, scheidet eine Verjährungshemmung durch Erwirken eines Mahnbescheids folgerichtig aus, wenn er dem Schuldner erst nach Verfahrenseröffnung zugestellt wird (RGZ 129, 339, 343 f; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB 2009, § 204 Rn. 98; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 204 Rn. 14; MünchKomm-BGB/Grothe, 6. Aufl., § 204 Rn. 34). 27 3....