...II. 12 A. Die Beschwerde ist zulässig. Ein konkreter Antrag ist ebenso wenig erforderlich wie eine Beschwerdebegründung. Fehlt – wie vorliegend – ein Antrag, ist von einer Anfechtung des Beschlusses in vollem Umfang auszugehen (vgl. Ströbele/ Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 40). 13 B. In der Sache hat die Beschwerde allerdings keinen Erfolg....