...Ihr Hauptsitz war R, daneben unterhielt sie Standorte in M, P und W. Die Beklagte zu 1. beschäftigte zuletzt regelmäßig 280 Mitarbeiter. Ein Betriebsrat war für ihren Betrieb in R, dem auch der Kläger angehörte, nicht gebildet. 4 Bis 30. September 2010 unterhielt die Beklagte zu 1. folgende sog....