...V. m. 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Mit dem Bescheid vom 4. Juni 2013 war dem Anmelder mitgeteilt worden, dass der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft fehle, weil es sich bei ihr um einen Werbeslogan handele, der bei den Verbrauchern nur die Erwartung wecke, bei dem Angebot der in der Anmeldung aufgeführten Waren Lust auf Farbe zu bekommen....