...Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 5. Oktober 2009 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert wird auf 12.733,98 € festgesetzt. 1 Die statthafte (§§ 6, 7, 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil kein Zulässigkeitsgrund (§ 574 Abs. 2 ZPO) gegeben ist. 2 1....