...Mai 2017 geboten, welches aufgrund eines Beweisbeschlusses des Landgerichts H. erstellt worden ist. Denn dieses Gutachten, nach dem aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen des § 21 StGB vorgelegen hätten, habe sich allein auf ein tatsächliches Verhalten am 25. Juli 2014, nicht hingegen auf diejenigen Zeitpunkte bezogen, welche den Gegenstand des Disziplinarverfahrens bildeten....