...Darüber hinaus war in § 10 Satz 2 dieses Vertrags nur vereinbart, dass die Verwertung sämtlicher Rechte an vom Lizenznehmer entwickelten und gestalteten Vertragswaren wie beispielsweise eingetragenen oder nicht eingetragenen Zusatzbezeichnungen, Zeichen, Label oder ähnliches, Schnitte, Modelle, Rezepturen, Aufmachungen, Verpackungen, Bezeichnungen, Marketing- und Advertisinggestaltung nach Vertragsbeendigung...