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Urteile für Kündigung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Bei Schlechtleistungen und zu geringer Auslastung des freien Mitarbeiters käme anstelle der vom FG als fremdüblich angesehenen Entgeltminderung eher die Kündigung (§§ 620 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) des Geschäftsbesorgungsvertrages in Betracht. 17 b) Sodann wird im Einzelnen aufzuklären sein, in welcher Art und in welchem Umfang die Beigeladene tatsächlich für die Kanzlei des Klägers tätig geworden...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 84/12
...In diesem Zusammenhang hätte das Schwurgericht auch die Zuspitzung der Situation nach der fristlosen Kündigung des Angeklagten (Verlust des Arbeitsplatzes und der Unterkunft) in den Blick nehmen und prüfen müssen, ob hierdurch und die damit verbundenen Vorhaltungen und Tätlichkeiten des Tatopfers eine Situation herbeigeführt wurde, die das „Fass zum Überlaufen“ gebracht hat (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 213/13
...Dienstbarkeitsberechtigten bzw. des Dienstbarkeitsverpflichteten begründete Gegebenheiten. 11 cc) Die Abwägung ist daher eine Frage der tatrichterlichen Würdigung und revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob der Tatrichter wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder von der Revision gerügte Verfahrensfehler begangen hat (vgl. zur Kündigung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 184/14
...Es gelten die Bestimmungen des § 11. (3) Lehnt der Arbeitnehmer die Angebote nach Absatz 1 und Absatz 2 ab, so erfolgt eine Kündigung unter Aufrechterhaltung des Vertragsangebots zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen nach Absatz 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 86/11
...Der aus der Kündigung folgende Vergütungsanspruch der Klägerin sei verjährt. Dem Anspruch stehe ferner die Unmöglichkeit der Durchführung der letzten Werkphase entgegen, weil das Gesamtwerk befugterweise habe entfernt werden sollen. 15 B. Die gegen diese Beurteilung gerichtete Revision der Klägerin hat bis auf den Klageantrag I.4.1. keinen Erfolg....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 98/17
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 553/13
2014-12-09
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 317/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 427/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 392/13
...Die Kündigung muss gegenüber dem dienstältesten Sozius der jeweils anderen Partei erklärt werden. Dieser wird seine Sozii umgehend unterrichten. Die Kündigung begründet keinerlei Abfindungs- oder Ausgleichsansprüche. (3.) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 723 BGB) bleibt unberührt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 37/11
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 323/13
...I S. 444) : „§ 7 Wirksamwerden der Kündigung Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; …“ 10 III. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 443/09 (A)
2014-12-09
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 319/13
...Bei Erreichen der Regelaltersgrenze endet der Vertrag auch ohne vorherige Kündigung. 6. Während der Laufzeit des Vertrages erhält D durchgehend ein Entgelt in Höhe von 80 % der ihm zustehenden Vergütung. Dies unabhängig davon, ob der erworbene Freizeitanspruch linear oder verblockt gewährt wird. 7. Wird die erworbene Freizeit verblockt und nach Ablauf dieses Änderungsvertrages abgegolten (z. B....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 642/09
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 549/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 393/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 425/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 390/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 394/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...In der Verhandlungsrunde vom 19.07.2004 haben sich die Verhandlungskommissionen auf die nachfolgende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung geeinigt, durch welche die Wirkungen der Kündigungen zugunsten der betroffenen Mitarbeiter nicht eintreten werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 552/13