...Bei S. handelt es sich nach § 2 seiner Satzung vom 13.7.2013 um eine aufsichtsfreie Personenvereinigung gemäß § 1 Abs 3 Nr 1 Versicherungsaufsichtsgesetz und keine Krankenkasse oder Krankenversicherung, die den Zweck verfolgt, (1.) dass sich die Mitglieder "gegenseitig rechtlich verbindlich eine umfassende flexible Krankenversorgung" zusichern, "die in Quantität und Qualität mindestens dem Niveau der...