...Ausgenommen hiervon sind Tage - an denen der Arbeitnehmer der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben ist, - unbezahlten Urlaubs, wenn dieser länger als 14 Kalendertage gedauert hat, - für die der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer weder Arbeitsentgelt noch Krankengeld oder Verletztengeld erhalten hat. … 2.5 Bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses sind die während seiner Dauer zurückgelegten Beschäftigungstage...