...Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 3, der diese selbst zu tragen hat, und der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1, 2 und 4, die der Kläger zu tragen hat. Der Streitwert für die Berufung wird auf 50.000 € festgesetzt....