...Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügungseiner Unterschrift verhindert Spelge Spelge Krumbiegel Wollensak C. Klar...