...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller...
...Juli 2008 - 13 Sa 6/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann Dr. Roeckl K. Schierle...
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO. Müller-Glöge Laux Biebl R. Rehwald Bürger...
...Juli 2008 - 19 Sa 56/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Brühler Krasshöfer Zimmermann Frank Neumann-Redlin...
...März 2008 - 16 Sa 86/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann Dr. Roeckl K. Schierle...
...Juli 2008 - 16 Sa 8/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Zoller Pollert...
...Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Brühler Krasshöfer Zimmermann Frank Neumann-Redlin...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller...
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Zoller Pollert...
...Juni 2008 - 14 Sa 6/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann Dr. Roeckl K. Schierle...
...Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Koch Wollensak...
...Juli 2008 - 13 Sa 7/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Brühler Krasshöfer Zimmermann Frank Neumann-Redlin...
...Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Koch Wollensak...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Brühler Krasshöfer Zimmermann Frank Neumann-Redlin...
...Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Spelge Krumbiegel D. Knauß Oye...
...März 2008 - 19 Sa 43/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
...Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Mikosch Schmitz-Scholemann Mestwerdt Beck Kiel...
Urteile
Bundesarbeitsgericht
10 AZR 822/11
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