...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller...
...März 2008 - 12 Sa 54/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann Dr. Roeckl K. Schierle...
...Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Mikosch Schmitz-Scholemann Mestwerdt Beck Kiel...
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Zoller Pollert...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Brühler Krasshöfer Zimmermann Frank Neumann-Redlin...
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Linck Schlünder W. Reinfelder Großmann Klein...
...März 2008 - 12 Sa 54/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Gallner Brune W. Reinfelder Schumann Frese...
...Juli 2008 - 13 Sa 5/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
...Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Koch Wollensak...
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Zoller Pollert...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller...
...März 2008 - 19 Sa 44/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
...März 2008 - 16 Sa 83/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann Dr. Roeckl K. Schierle...
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller...
...Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Mikosch Schmitz-Scholemann Mestwerdt Beck Kiel...
...Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch Eylert W. Reinfelder Beck Alex...
...Juli 2008 - 19 Sa 55/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Kreft Berger Schmitz-Scholemann K. Schierle Dr. Roeckl...
Urteile
Bundesarbeitsgericht
2 AZR 790/08
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