Entscheidungsdatum: 21.03.2012
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2010 - 9 Sa 1240/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Müller-Glöge |
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Laux |
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Biebl |
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Zoller |
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Pollert |
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