...Vielmehr muss geprüft werden, ob der jeweilige Rechtsverstoß bei objektiver Betrachtung im konkreten Fall die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang in sittlich anstößiger Weise gezielt zu beeinflussen. Dabei sind auch die Motivation des Erwerbers und die Umstände, unter denen er das Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 5....