...Bereits aus der durch die Verweisung auf § 19 BeamtStG erfolgten Rückbeziehung auf Art. 2 § 1 Abs. 1 Satz 2 LSV-NOG, nach dem § 19 BeamtStG auf Dienstordnungs-Angestellte entsprechend anwendbar ist, wird deutlich, dass die Regelung in Art. 2 § 1 Abs. 2 LSV-NOG für sämtliche Versorgungsempfänger gelten soll, für die nach den Bestimmungen des LSV-NOG § 19 BeamtStG Anwendung findet....