...Allein die Tatsache, „dass sie nach Mai 2015 bis heute keine weiteren Körperverletzungen begangen hat“, beseitige diese Einschätzung nicht. Die Angeklagte habe dazu angegeben, dass sie ihrem „Beruf derzeit nur deswegen nicht nachgehe, da der Richter am Amtsgericht ihr gesagt habe, dass sie das nicht dürfe und, wenn sie einen Bettler sehe, diesem aus dem Weg gehen solle....