...Senat VIII B 56/10 Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten NV: Der Kläger hat im laufenden Finanzgerichtsverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in Gerichts- oder Verwaltungsakten, die dem FG nicht vorliegen, und auch keinen Anspruch auf Beziehung von Gerichts- oder Verwaltungsakten, die das FG für seine Entscheidung nicht benötigt. 1 Die gemäß § 128 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung...