...Dabei verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten einen monatlichen Ehegattenunterhalt von noch 685 DM (entspricht 350,23 €) zu zahlen. Zu dieser Zeit betreute die Beklagte die beiden noch minderjährigen Kinder und ging einer Halbtagsbeschäftigung als Pflegekraft nach. 4 Mit einer weiteren, im Jahre 2005 erhobenen Abänderungsklage verfolgte der Kläger das Ziel, in Abänderung des am 27....