...Der Kläger war seit 2001 als Lehrer zunächst im Angestelltenverhältnis im Schuldienst des Beklagten tätig. 2004 wurde er zum Beamten auf Probe und im Jahr 2007 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Nach dem Wortlaut der Ernennungsurkunden erfolgten die Ernennungen jeweils "in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit"....