...Der Kläger hat keinen der in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt. 2 Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich insbesondere nicht, weshalb der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommen soll, inwiefern also für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und...