...Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 7/8, der Kläger zu 1. 1/8 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 3. hat die Beklagte zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten hat der Kläger zu 1. 1/8 und die Beklagte 7/8 zu tragen....