...Die Abrechnung enthält Kosten von 5.311,89 € für eine Reparatur der Aufzugsanlage. 2 Der Kläger, der meint, die Wohnungseigentümer hätten einen Beschluss über die Durchführung der Reparatur fassen müssen, will mit der Klage erreichen, dass die Beschlüsse zu TOP 4a und 4b für ungültig erklärt werden. 3 Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen....