...Der erkennende Senat hat den Vortrag des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) zu der Frage, ob sein Anspruch auf rechtliches Gehör seitens des Finanzgerichts (FG) verletzt worden ist, ersichtlich zur Kenntnis genommen; denn er hat sich mit diesem Vorbringen in seinem Beschluss ausdrücklich auseinandergesetzt....