...Die Revision ist nicht wegen Verfahrensfehlern (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) zuzulassen. 3 a) Zu Unrecht rügt der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die fehlende notwendige Beiladung der im Klageverfahren von ihm benannten Personen, da die Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung nicht erfüllt sind. 4 aa) Die Beiladung ist nur dann i.S. des § 60 Abs. 3 FGO notwendig, wenn an dem streitigen Rechtsverhältnis...