....), mit der die Beschwerde die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Unzulässigkeit der Klage angreift, als auch im Hinblick auf die Grundsatzrüge (2.), mit der sie sich gegen die Begründung wendet, mit der das Verwaltungsgericht die Klage „überdies“ als unbegründet angesehen hat. 2 1. Die Revision ist nicht wegen Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen....