...auffange, dass sie eine einmalige Überweisung vorgebe, für ihre durch diese Zahlungsart entstehenden Vorteile (Einsparung von Aufwand, Verfügbarkeit der Zahlung im Voraus, kein Ausfallrisiko) einen Bonus gewähre und es im Übrigen bei gleichen Preisen für beide Zahlungswege belasse. 8 Entgegen den Vorstellungen des Klägers sei es nicht erforderlich, dass die Beklagte in ihrem Angebot die zugrundeliegende Kalkulation...