...Das FG hat ausgeführt, den besonderen betrieblichen Umständen, wie sie der Kläger eingewendet habe, sei dadurch Rechnung getragen worden, dass die Kalkulation sich auf die Anwendung der Mittelsätze der amtlichen Richtsatz-Sammlung beschränkt und zudem einen Abschlag von 10 % auf die ermittelten nicht erfassten Erlöse vorgenommen habe....