...Da der Rechner einen funktionsfähigen Internetanschluss besitze, der es ermögliche, die im Internet abrufbaren Ton- bzw. Bilddateien von Rundfunksendungen mittels Audio- oder Video-Streaming zu laden, sei er zur nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung von Rundfunkdarbietungen geeignet....