...., L. und R. zu einer geordneten Abwicklung der Gesellschaften außerhalb eines Insolvenzverfahrens (§§ 70 ff. GmbHG) willens und in der Lage sein würden sowie die ihnen nach der Insolvenzordnung obliegenden Pflichten (zB § 13 Abs. 1 Satz 3, §§ 15a, 20, 97 ff. InsO) einhalten könnten....