...Im Übrigen sei seit 15.8.2002 ein sie betreffendes Insolvenzverfahren anhängig, in dem die Beklagte es versäumt habe, ihre Forderung anzumelden. 5 Die Beklagte erklärte sodann die Aufrechnung der Beitragsforderung iHv 1713,04 Euro "nach unserem Bescheid vom 17.11.1998" mit der halben laufenden Rentenleistung von 237,98 Euro ab 1.9.2005 sowie in derselben Höhe mit der Rentennachzahlung für April 2005...