...BGB außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgt. 12 aa) Diese Vorschrift knüpft daran an, dass das Insolvenzverfahren nur das Vermögen des Schuldners (einschließlich eines Neuerwerbs nach § 35 InsO) erfasst, der Anteil des Dritten an dem gemeinschaftlichen Gegenstand dagegen der Aussonderung nach § 47 InsO unterliegt (vgl. Eckhardt in Jaeger, InsO, § 84 Rn. 10; Kayser in HK-InsO, 6....