...Diese Vorschrift kann im Insolvenzverfahren über § 4 InsO gegebenenfalls entsprechend anwendbar sein (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - IX ZB 91/12, NZI 2014, 414 Rn. 11 mwN). § 765a ZPO ermöglicht den Schutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die wegen ganz besonderer Umstände eine Härte für den Schuldner bedeuten, die mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist....