...Rechtsnachfolgerin ist die D P GmbH, die nunmehrige Beklagte. 17 Der Kläger hat die Auffassung vertreten, er habe bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli 1994 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis am 31. Juli 2005 erworben....