...wären oder allenfalls Nachteilsausgleichsansprüche als einfache Insolvenzforderungen begründen würden. 23 (a) In dem Umstand, dass die betriebliche Tätigkeit an allen drei Standorten - zunächst im Hinblick auf den Wegfall der landesgesetzlich vorgeschriebenen Spielbankreserve und später aufgrund des Widerrufs der Zulassung zum Spielbankenbetrieb durch das aufsichtsführende Ministerium - noch vor Insolvenzantrag...