...tatbestandlichen Voraussetzungen der Abgabepflicht nach § 2 RStruktFG teleologisch einschränkend dahin auszulegen sind, dass insolvente Kreditinstitute, die lediglich noch zum Zweck der Abwicklung und Liquidation bestehen und nicht mehr operativ am Markt auftreten dürfen, nicht von der Abgabepflicht erfasst werden, ob dies davon abhängt, dass ihnen die Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz als Folge der Insolvenz...